Unsere Rechtsgebiete
Wir beraten in den untenstehenden Rechtsgebieten mit besonderer Expertise, können diese allerdings auch in unten nicht aufgezählten rechtlichen Bereichen vorweisen. Schildern Sie uns gerne den Sachverhalt und wir finden – selbstverständlich unverbindlich – gemeinsam heraus, ob wir die für Sie bestmögliche Lösung sind.
Wir beraten Leistungserbringer zu sämtlichen Fragestellungen auf dem Gebiet der medizinischen Behandlung und Arzthaftung, dem Vertrags(zahn-)arztrecht, dem Krankenhausrecht sowie dem Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Auch zu Fragen der Zulassung und Berufsausübung nicht ärztlicher Leistungserbringer und Apotheken beraten wir Sie gern.
Das Medizinrecht ist ein vielseitiges Fachgebiet, welches durch seine zahlreichen Schnittstellen zwischen dem Sozialrecht, dem zivilen und dem öffentlichen Recht eine besondere Expertise und Fachkenntnis erfordert. Bardua Ludwig Recht GbR übernimmt für Sie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und vertritt Ihre Interessen auch in der Prozessführung. Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet das Arzthaftungsrecht, insbesondere auf Behandlerseite.
Das Sozialrecht ist die Bemühung des Staates, eine soziale Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen. Mit seinen zwölf Büchern und unzähligen weiteren Gesetzen wie untergesetzlichen Regelwerken ist das Sozialrecht in Deutschland sehr komplex geregelt. Es behandelt neben den gesetzlichen Versicherungen sämtliche staatlichen Hilfen wie beispielsweise die Bundesausbildungsförderung, das Opferentschädigungsgesetz, oder das Kindergeld.
Innerhalb dieser vielen Regelungen ist die Bardua Ludwig Recht GbR insbesondere spezialisiert auf die Beratung von Trägern von Einrichtungen und Diensten der Alten-, Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe, unter anderem zur Vertragsgestaltung und Refinanzierung. Ordnungsrechtliche und zivilrechtliche Fragen, auch innerhalb des Leistungsdreiecks, werden ebenfalls bearbeitet.
Das allgemeine Zivilrecht regelt insbesondere durch Verträge die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Hierzu gehören beispielsweise Kaufverträge, Reiseverträge oder Dienstverträge. Wir bearbeiten für Sie Ihre allgemeinen zivilrechtlichen Forderungsangelegenheiten und kümmern uns um die Prüfung und Erstellung Ihrer Verträge. Hierzu zählt ebenfalls die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere mit dem Fokus auf die speziellen Anforderungen aus dem Sozial- und Medizinbereich.
Auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts berät die Bardua Ludwig Recht GbR Unternehmen zu privat- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Wir entwerfen und prüfen Verträge unter besonderer Berücksichtigung der relevanten nationalen wie unionsrechtlichen Vorschriften und kümmern uns um Ihre Forderungsangelegenheiten. Zudem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit zuständigen Behörden und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Auch auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts erfolgt eine Rechtsberatung mit dem besonderen Fokus auf den Sozial- und Medizinbereich.
Das Arbeitsrecht ist zunächst eine besondere Ausprägung des Zivilrechts, denn es beinhaltet das zivilrechtliche Dienstverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Doch mitnichten lässt sich dieses Rechtsgebiet hierauf beschränken. Aufgrund der besonderen Bedeutung der fremdbestimmten Arbeit gibt es eine Reihe von Regelungen im Zusammenhang mit der Arbeitsausübung. Die Privatautonomie wird dabei durch eine Reihe von gesetzlichen oder tariflichen Einschränkungen geprägt.
Wenden Sie sich gern mit Ihrer Frage an uns und wir werden nach kurzer Sachverhaltsschilderung prüfen, ob wir Ihr kompetenter Ansprechpartner auf dem angefragten Gebiet sind.