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    Die AGB einer Kurklinik

    Der Bundesgerichtshof hat über die Wirksamkeit einer AGB-Klausel einer Kurklinik entschieden.

    Mit Urteil vom 8. Oktober 2020 (AZ III ZR 80/20) entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Klausel, die einen Schadensersatz für den Fall vorsieht, dass die Patientin einer Mutter-Kind-Kur diese vorzeitig abbricht, unwirksam ist. Es handele sich bei den Leistungen um Dienste höherer Art, die dem jederzeitigen Kündigungsrecht der Patientin unterlägen, so das Gericht.

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